Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Alltagshilfe, die Kostenübernahme durch die Pflegekasse und den Ablauf unserer Unterstützung.

Pflegegrad & Pflegekasse

Brauche ich einen Pflegegrad, um Ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen?

Nein. Unsere Leistungen können sowohl von Menschen mit Pflegegrad als auch ohne Pflegegrad genutzt werden.

Mit einem anerkannten Pflegegrad können je nach persönlicher Situation Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung eingesetzt werden. Ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen ganz normal privat in Anspruch nehmen.

 

Welche Leistungen der Pflegeversicherung kann ich für Ihre Hilfe nutzen?

Das hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 1: bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat
  • Pflegegrad 2 bis 5: ebenfalls bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat und zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannte Umwandlungsanspruch. Dabei können bis zu 40 % des nicht genutzten Budgets für ambulante Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Dadurch kann ab Pflegegrad 2 deutlich mehr Budget für Alltagshilfe, Betreuung und Unterstützung zur Verfügung stehen.

 

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 € pro Monat. Das entspricht bis zu 1.572 € im Jahr.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, zum Beispiel für Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung.

 

Muss ich den Entlastungsbetrag jeden Monat vollständig nutzen?

Nein. Nicht verbrauchte Beträge gehen nicht sofort verloren.

Nicht genutztes Guthaben wird in die folgenden Monate übertragen. Beträge, die am Ende eines Kalenderjahres noch vorhanden sind, können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres genutzt werden.

Es kann sich deshalb lohnen, bei der Pflegekasse nachzufragen, wie hoch das aktuell vorhandene Entlastungsbudget ist.

 

Was ist der Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2?

Ab Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 % des monatlichen Budgets für ambulante Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.

Voraussetzung ist insbesondere, dass das Sachleistungsbudget im jeweiligen Monat nicht bereits vollständig anderweitig verbraucht wurde.

 

Bekomme ich diese 40 % zusätzlich zum Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung, sie sind aber prozentual miteinander verbunden.

Wenn Sie einen Teil Ihres Budgets für Pflegesachleistungen nutzen, verringert sich das Pflegegeld entsprechend um denselben prozentualen Anteil.

Wer beispielsweise 30 % seines Sachleistungsbudgets nutzt, erhält grundsätzlich noch 70 % seines Pflegegeldes. Werden die vollen 40 % über den Umwandlungsanspruch genutzt und keine weiteren Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, bleiben grundsätzlich 60 % des Pflegegeldes erhalten.

 

Muss ich den Umwandlungsanspruch vorher bei meiner Pflegekasse beantragen?

Eine vorherige Antragstellung ist gesetzlich grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Kostenerstattung werden jedoch entsprechende Nachweise über die in Anspruch genommenen Leistungen benötigt.

Wenn Sie unsicher sind, unterstützen wir Sie dabei, den für Sie passenden Weg mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

 

Muss ich die Leistungen zunächst selbst bezahlen?

Nicht unbedingt. Mit einer entsprechenden Abtretungserklärung können wir die Leistungen im Rahmen Ihres verfügbaren Budgets direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, sofern diese das ermöglicht. Ohne Abtretungserklärung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen und anschließend bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen können.

 

Sind Sie ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag?

Ja. Alltagshilfe Erzgebirge ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO).

 

Ich kenne mich mit Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Pflegekasse überhaupt nicht aus. Was nun?

Kein Problem. Genau dabei unterstützen wir Sie. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Was genau übernimmt die Alltagshilfe Erzgebirge?

Unsere Unterstützung richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf.

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

 

Haushaltshilfe (Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Einkaufen, Kochen, Botengänge, allgemeine Unterstützung im Haushalt)

Alltagsbegleitung (Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen, Spaziergänge, gemeinsame Einkäufe, Unterstützung bei der Tagesstruktur, Förderung sozialer Kontakte und Teilhabe)

Einzelbetreuung (Gespräche und Gesellschaft, Vorlesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsame Beschäftigungen, Aktivierung im Alltag)

Fahrdienst (Fahrten zu Arzt- und Behördenterminen, zum Einkaufen, zu Veranstaltungen oder zu anderen wichtigen Zielen des Alltags)

 

Machen Sie auch einfach nur den Haushalt?

Ja. Die Unterstützung kann sich je nach Bedarf auch auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten konzentrieren.

Wenn beispielsweise das Reinigen der Wohnung, die Wäsche oder Einkäufe zunehmend schwerfallen, kann genau dort unsere Hilfe ansetzen.

 

Kann die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

Ja. Da wir als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt sind, können entsprechende Leistungen aus unserem anerkannten Leistungsumfang grundsätzlich über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

 

Begleiten Sie auch zu Ärzten oder Behörden?

Ja. Die Begleitung zu Arztterminen, Behördengängen und anderen Terminen gehört zu unserem Angebot. Bei Bedarf übernehmen wir dabei auch gern die Fahrt zum Termin und zurück.

 

Können Sie auch einfach Zeit mit einem Angehörigen verbringen?

Ja. Nicht jede Unterstützung muss aus einer konkreten Haushaltsaufgabe bestehen.

Einzelbetreuung kann beispielsweise Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele oder gemeinsame Beschäftigungen umfassen. Ziel ist es, Gesellschaft zu bieten, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und den Alltag abwechslungsreicher zu gestalten.

 

Können Sie pflegende Angehörige entlasten?

Ja. Das ist ein wichtiger Bestandteil unseres Angebotes.

Wir können die Betreuung für einen vereinbarten Zeitraum übernehmen, damit Angehörige beispielsweise Termine wahrnehmen, Besorgungen erledigen oder einfach einmal Zeit für sich haben.

 

Unterstützen Sie auch Kinder und Familien?

Ja. Unser Angebot richtet sich nicht ausschließlich an ältere Menschen.

Wir unterstützen auch Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad sowie Familien und pflegende Angehörige, wenn im Alltag Betreuung oder Entlastung benötigt wird.

 

Übernehmen Sie auch medizinische oder pflegerische Tätigkeiten?

Nein. Wir sind kein ambulanter Pflegedienst und führen keine Behandlungspflege durch.

Unsere Aufgabe liegt in der Unterstützung und Entlastung im Alltag, beispielsweise im Haushalt, bei der Betreuung, bei Alltagsaktivitäten oder bei Begleitungen.

Für medizinische Behandlungspflege oder entsprechende körperbezogene Pflegemaßnahmen ist ein dafür zugelassener Pflegedienst der richtige Ansprechpartner.

Unsere Leistungen

Ablauf & Organisation

Wie bekomme ich Unterstützung?

Der Einstieg ist unkompliziert:

1. Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

2. Persönlich beraten lassen
Wir besprechen, wobei Unterstützung benötigt wird und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

3. Unterstützung planen
Gemeinsam legen wir fest, welche Leistungen sinnvoll sind und in welchem Umfang Hilfe benötigt wird.

4. Unterstützung beginnt
Unsere Alltagshilfe kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie entsprechend der getroffenen Vereinbarung.

 

Wie kann ich mich beraten lassen?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Alltagshilfe Erzgebirge
Telefon: 037369 268958
E-Mail: info@alltagshilfe-erzgebirge.de

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

 

Kann die Hilfe regelmäßig stattfinden?

Ja. Unsere Unterstützung kann regelmäßig erfolgen, zum Beispiel einmal oder mehrmals in der Woche – abhängig vom individuellen Bedarf und unseren verfügbaren Kapazitäten.

Wir stimmen Umfang und Einsatzzeiten persönlich mit Ihnen ab.

 

Kann ich die Leistungen auch privat bezahlen?

Ja. Sie benötigen keinen Pflegegrad, um unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auch Privathaushalte können unsere Leistungen direkt buchen und selbst bezahlen.

Das kann beispielsweise interessant sein, wenn Unterstützung im Haushalt benötigt wird, aber kein Pflegegrad besteht.

 

Kann ich Alltagshilfe auch für meine Eltern oder Angehörigen organisieren?

Ja. Häufig nehmen Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige zuerst Kontakt mit uns auf.

Wir besprechen gemeinsam, welche Unterstützung benötigt wird und wie sie organisiert werden kann. Die konkrete Leistung stimmen wir selbstverständlich mit der unterstützten Person und gegebenenfalls den Angehörigen ab.

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