Wir sind da für:

  • Menschen mit Pflegegrad
  • Seniorinnen und Senioren
  • Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad
  • pflegende Angehörige
  • Familien mit Entlastungsbedarf
  • Menschen mit körperlichen Einschränkungen
  • Privathaushalte ohne Pflegegrad

Unterstützung im Haushalt und im Alltag – 
persönlich, zuverlässig und ganz nach Ihrem Bedarf.

Anerkannte Alltagshilfe – Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2 bis 5

Ihnen stehen bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat zur Verfügung. Dieser kann beispielsweise für unsere Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einzelbetreuung oder zur Entlastung von Angehörigen eingesetzt werden.

Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können angespart und innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 30.06. des folgenden Jahres später genutzt werden.

 

Auch hier stehen Ihnen zunächst 131 € Entlastungsbetrag monatlich zur Verfügung.

 

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % des monatlichen Budgets für ambulante Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen.

Voraussetzung ist, dass Sie in häuslicher Pflege leben und das Budget für ambulante Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht bereits vollständig durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst ausgeschöpft wird. Außerdem müssen die genutzten Leistungen von einem nach Landesrecht anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag erbracht werden.

 

Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind dabei miteinander verbunden: Nutzen Sie beispielsweise 30 % Ihres Sachleistungsbudgets, erhalten Sie noch 70 % Ihres regulären Pflegegeldes. Werden 40 % des Sachleistungsbudgets für unsere Alltagshilfe verwendet, bleiben entsprechend 60 % des Pflegegeldes. Der nicht genutzte Teil der Pflegesachleistungen wird also nicht direkt ausgezahlt.

 

Eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist nicht erforderlich. Die Kosten werden anschließend bei der Pflegekasse unter Vorlage der entsprechenden Belege zur Erstattung eingereicht.

Wir sind ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO).

Dadurch können unsere Leistungen bei bestehendem Pflegegrad über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.

Kein Pflegegrad vorhanden?

Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen selbstverständlich in Anspruch nehmen.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere Unterstützungsleistungen können auch privat gebucht und abgerechnet werden.

Für Alltagsbegleitung, Betreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen und Fahrdienst berechnen wir einheitlich 35,00 € pro Stunde.

Die An- und Abfahrt zu Ihnen nach Hause ist bereits im Stundenpreis enthalten.

Bei Fahrten während unseres Einsatzes – zum Beispiel zum Arzt, zum Einkaufen oder zu anderen Terminen – berechnen wir zusätzlich 0,35 € pro gefahrenem Kilometer.

Unsere Preise

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